Bis Pfingsten des Jahres 2025 hat der Kirchenvorstand (KV) bei den Gemeindemitgliedern nach Gottesdienstwünschen nachgefragt. Die Umfrage ergab in einem Punkt eine signifikante Änderung, die auch im KV schon des Öfteren diskutiert worden war. Es geht dabei um die sogenannten Gesamtgottesdienste – also ein Gottesdienst am Sonntag in einem der Kirchenräume, wie diese seit 2015 bereits für einmal im Monat eingerichtet worden sind.
In der Septembersitzung des KIV (also ziemlich genau nach 10 Jahren) wurde nun eine Anpassung der Frequenz als Folge der Umfragewerte beschlossen. Statt wie bisher, werden es ab dem 1. Advent (das ist der Beginn der Kirchenjahre) je drei sein. Die weiteren Sonntagsgottesdienste werden durch zwei Gottesdienste an zwei getrennten Orten und Uhrzeiten sein. Nun – das zumindest sei das neue Schema, das Anpassungen für bestimmte Fest- und Feiertage unterliegen wird. An der Regelung in Martinsried einmal im Monat einen Gottesdienst zu feiern, wird festgehalten. Dieser wird in der Regel am 2. Sonntag im Monat stattfinden.
Damit ergibt sich folgende Regel:
Erster, dritter und vierter Sonntag im Monat sind Gesamtgottesdienste (10 Uhr) – beginnend mit der Michaelskirche (damit in den Monaten mit einer geraden Monatsnummer) stets wechselnd; damit ist in den Monaten mit ungerader Monatsnummer der Gesamtgottesdienst (10 Uhr) an der Friedenskirche. Sollte, was durchaus vorkommt, ein 5. Sonntag im Monat anliegen, so wird es wieder zwei Gottesdienstzeiten und Orte geben (9:30 Uhr und 10:30 Uhr). Auch hierfür sollte die Regel gelten, dass die frühe Gottesdienstzeit zwischen Michaels- und Friedenskirche wechselt.
Nun mag das alles recht kompliziert klingen und ist sicherlich nicht einfach zu merken. Es wird also sehr darauf ankommen, dass im Gemeidebrief und Internet stets die Angaben angepasst werden. Sollte es Ausnahmen von diesen veröffentlichen Angaben geben, so muss die Information möglichst gut erreichbar sein – also in Abkündigungen, Aushängen und Handzetteln o.ä.
Der Punkt, dass hiermit auch die Liturgen (also Pfarrer und Prädikaten) zum nachgottesdienstlichen Gespräch Zeit haben und nicht rasch zum nächsten Gottesdienst aufbrechen müssen, war uns im KV entscheidungsfördernd.
In der Hoffnung, dass sich unsere Überlegungen und Entscheidungen segensreich für unsere Gemeinde auswirken, grüßt Sie – auch im Namen des Kirchenvorstandes und der Pfarrer – sehr herzlich
Andreas Schöler
